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Impressum

07263/9181-0

Barrierefreiheit

Mustererklärung zur Barrierefreiheit

ABSCHNITT 1

OBLIGATORISCHE INHALTLICHE ANFORDERUNGEN

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Adolf-Schmitthenner-Gymnasium in Neckarbischofsheim ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums in Neckarbischofsheim.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit [xxx iv] vollständig vereinbar.

[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweisevi mit [xxx vii] vereinbar.

[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit [xxx ix] vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]

[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind xi].

Unverhältnismäßige Belastung

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird].

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen].

[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum xii] erstellt.

[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]

[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung xiii] überprüft].

Feedback und Kontaktangaben

[Geben Sie einen Link zu dem Feedback-Mechanismus an und beschreiben Sie den Feedback-Mechanismus, mit dem der öffentlichen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden können.]

[Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.]

Durchsetzungsverfahren

[Geben Sie einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren an und beschreiben Sie das Durchsetzungsverfahren, das bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge in Anspruch genommen werden kann.]

[Nennen Sie die Kontaktangaben der zuständigen Durchsetzungsstelle].

ABSCHNITT 2

FAKULTATIVE INHALTE

Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:

  1. eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:
    1. ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,

    2. Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;

  2. eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);
  3. das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;
  4. das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;
  5. einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;
  6. zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;
  7. sonstige für angemessen erachtete Inhalte.